Die Änderung der Steuerklasse in IV und IV nach der Hochzeit wird vom zuständigen Finanzamt automatisch vorgenommen. Ein Steuerklassenwechsel in III und V muss vom Ehepaar selbst beantragt werden. Zur Orientierung: Meist ist bei unterschiedlichem Gehalt der Ehepartner die Steuerklassenkombination III/V empfehlenswert.
Frisch verheiratete Paare können nach ihrer Heirat nicht mehr in der Steuerklasse 1 bleiben. Sie werden, sofern beide Partner arbeiten, automatisch in die Steuerklasse 4 eingeteilt – das gilt auch für Alleinerziehende, die bisher in Steuerklasse 2 waren. Arbeitet nur einer der Eheleute, zahlt er die geringsten Abzüge in der Steuerklasse 3.
Die Steuerklasse nach der Heirat ist automatisch die Steuerklasse 4. Wer die Steuerklassenkombination 3/5 haben möchte, muss dies schriftlich beim Finanzamt beantragen. Auch wenn ein Ehepartner kein Gehalt erhält, wird man automatisch in die Steuerklasse 4 eingeordnet.
Verdienen beide ungefähr gleich viel, sollten sie in der Regel in der Steuerklassenkombi IV/IV bleiben. Verdient einer der Partner 60 oder mehr Prozent des Familieneinkommens, i st oft die...
In der Steuerklasse 3 sind die Abzüge für den Ehepartner mit dem höheren Einkommen in der Regel am günstigsten besteuert. In die Steuerklasse 5 sollten die Ehepartner wechseln, die weniger oder gar nichts verdienen. Die Steuerklasse 5 Abzüge können in etwa mit der in der Steuerklasse 1 verglichen werden.