Wer heiratet wird automatisch in die Steuerklassen 4 eingeteilt. Verheiratete Paare haben jedoch die Möglichkeit, ihre Steuerklasse zu wechseln. Je nachdem, wie viel die Ehepartner verdienen, lohnt es sich darüber nachzudenken, in die Steuerklassenkombination 3/5 bzw. 5/3 zu wechseln.
Der Ehegatte, der den Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit in die Lohnsteuerklasse V vornimmt, zahlt dann verhältnismäßig viele Steuern, da ihm kein Grundfreibetrag zur Verfügung steht. Dieser geht allerdings nicht verloren, sondern wird dem Ehegatten in Steuerklasse III übertragen. Entsprechend zahlt dieser besonders wenige Steuern.
Die Gründe für einen Steuerklassenwechsel sind vielfältig. Zum einen erfolgt er automatisch dann, wenn sich die Grundlagen für Ihre bisherige Einstufung ändern. Bei Singles ist das beispielsweise der Fall, wenn sie heiraten. In diesem Fall werden Sie von der Steuerklasse I in die Steuerklasse IV versetzt.
Steuerklassen nach der Hochzeit Steuerklassen nach der Heirat im Überblick. Die Änderung der Steuerklasse in IV und IV nach der Hochzeit wird vom... Die passende Kombination der Steuerklassen. Um sich unter Umständen steuerliche Vorteile zu sichern, wird Ehepaaren die... Steuerklassenwechsel ...
Frisch verheiratete Paare können nach ihrer Heirat nicht mehr in der Steuerklasse 1 bleiben. Sie werden, sofern beide Partner arbeiten, automatisch in die Steuerklasse 4 eingeteilt – das gilt auch für Alleinerziehende, die bisher in Steuerklasse 2 waren. Arbeitet nur einer der Eheleute, zahlt er die geringsten Abzüge in der Steuerklasse 3.