Sonderurlaub Hochzeit öffentlicher Dienst

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Sonderurlaub zur Hochzeit: Öffentlicher Dienst. Wenn Ihr im Öffentlichen Dienst tätig seid, dann müsst Ihr in jedem Fall Euren individuellen Tarifvertrag prüfen. Beamte des Bundes, die heiraten wollen, müssen sich nach der Sonderurlaubsverordnung richten. Beamte der Länder unterliegen den Regelungen der jeweiligen Bundesländer. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes gilt der ...

Wichtiger Unterschied zu den Regelungen im Tarifvertrag ist, dass es keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei der Hochzeit, sondern – wenn überhaupt – nur auf bezahlte Freistellung gibt. Dieser Unterschied wird vor allem dann deutlich, wenn man z.B. an einem Samstag heiratet oder bei der Hochzeit in Elternzeit ist oder krankgeschrieben ist.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst können bei Bedarf auch auf einen Sonderurlaub zurückgreifen, der in § 28 TVöD und in § 28 TV-L verankert ist. Darin heißt es, dass Beschäftigte bei wichtigem Grund einen Sonderurlaub beantragen können. Dieser ist jedoch unbezahlter Natur und muss vom Arbeitgeber vorab genehmigt werden.

Dennoch besteht nach § 29 TVÖD kein Anspruch auf Sonderurlaub für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Die Eheschließung wird dort nicht ausdrücklich erwähnt.

Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Sonderurlaub stellt § 616 BGB dar. Welche Gründe rechtfertigen den Anspruch auf Sonderurlaub? Da der Gesetzestext keine expliziten Gründe nennt, orientieren sich die meisten Arbeitgeber an denen im Tarifvertragfür den öffentlichen Dienst (TVöD) genannten Anlässen für Sonderurlaub.