Namensänderung Nach Hochzeit Kinder

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die namensaenderung nach der hochzeit das ist wichtig

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Ein Kind, das 5 Jahre oder älter ist, muss der Namensänderung aber zustimmen (§ 1617c Absatz 1 BGB). Behalten beide Eltern nach der Heirat ihren bisherigen Familiennamen, so können sie innerhalb von drei Monaten bestimmen, dass das Kind den Namen des Vaters erhalten soll.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Namensrecht in § 1355 eine Namensänderung durch bzw. bei Heirat vor. Verlobte Paare können sich daher bereits vor der Hochzeit Gedanken zur Namensänderung machen. Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens.

Lebensjahr muss die Erklärung zur Namensänderung von den gesetzlichen Vertretern vorliegen, während der Söhne und Töchter ab 14 Jahren auch eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern abgeben können. Möchten die Ehegatten keinen gemeinsamen Familiennamen nach der Hochzeit annehmen, behält auch das Kind seinen Geburtsnamen.

Bei einem Kind ist die Namensänderung hingegen nur in wenigen Ausnahmefällen möglich: Die Eltern des Kindes heiraten nach dessen Geburt Hat das Kind zu diesem Zeitpunkt das fünfte Lebensjahr noch nicht abgeschlossen, erhält es automatisch den gemeinsamen Ehenamen als neuen Geburtsnamen.

Habt ihr bereits Kinder, so ist eure Namensänderung auch in Bezug auf eure Kinder relevant. Wichtig ist auch zu wissen, dass eine nachträgliche Namensänderung nach der Hochzeit auch dann jederzeit möglich ist, wenn ein gemeinsamer Ehename bestimmt wird.