Namensänderung ist in Deutschland schwierig Ansonsten kann man seinen Nachnamen in Deutschland nur begrenzt ändern. Abgesehen von Heirat, Scheidung oder Tod gilt: «In den allermeisten Fällen muss man sich damit abfinden, dass man so heißt, wie man eben heißt», sagt der Berliner Rechtsanwalt Norbert Bierbach.
Nicht alle gewünschten Namensänderungen können beim Standesamt vorgenommen werden. In einigen Fällen besteht dann jedoch noch die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Zuständig ist das Bürgeramt, Tel. 90295 2634/2635.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn die Namensänderung nicht über namensgestaltende Erklärungen und familiengerichtliche Verfügungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erreicht werden kann.In folgenden Fällen wenden Sie sich daher bitte an das Standesamt:. Namenserklärungen im Zusammenhang mit der Eheschließung / Lebenspartnerschaft
Der Antrag ist, wenn Sie in Berlin-Mitte gemeldet sind, beim Standesamt Mitte von Berlin zu stellen. Es handelt sich hier um eine Ermessensentscheidung und der Antragsteller muß für seine gewünschte Änderung wichtige Gründe geltend machen, die die Änderung rechtfertigen. Eine behördliche Namensänderung ist gebührenpflichtig.
Sonstige Namensänderungen. Sie haben die Möglichkeit die Wiederannahme eines vorehelichen Namens nach Scheidung oder Tod des Ehepartners zu erklären. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung noch keinen Ehenamen bestimmt haben, sich aber im Nachhinein für einen Ehenamen entschieden oder sonstige namensgestaltende Erklärungen (z. B. Doppelname) nach den Vorschriften des BGB wünschen ...