Namensänderung Kind Nach Hochzeit

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Heiraten die Eltern einander und wählen sie einen gemeinsamen Familiennamen, so wird dieser Name automatisch der Familienname des Kindes. Ein Kind, das 5 Jahre oder älter ist, muss der Namensänderung aber zustimmen (§ 1617c Absatz 1 BGB).

Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden.

Lebensjahr muss die Erklärung zur Namensänderung von den gesetzlichen Vertretern vorliegen, während der Söhne und Töchter ab 14 Jahren auch eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern abgeben können. Möchten die Ehegatten keinen gemeinsamen Familiennamen nach der Hochzeit annehmen, behält auch das Kind seinen Geburtsnamen.

Hierbei muss ein Familiennamen für ALLE gemeinsamen Kinder festgelegt und als Frist spätestens einen Monat nach der Geburt eingetragen werden. Seid ihr bereits Eltern, könnt ihr auch für eure Kinder eine Namensänderung nach der Eheschließung beantragen. Hierfür benötigt ihr zusätzlich die Geburtsurkunde des Kindes.

Krankenkasse. Eurer Krankenkasse solltet ihr so schnell wie möglich Bescheid geben, dass es einen neuen Familiennamen gibt, damit ihr bei Bedarf eine neue Krankenkassenkarte erhaltet. Ärzte. Bei euren Ärzten reicht es vollkommen aus, wenn ihr beim nächsten Termin nach der Hochzeit die Namens­änderung angebt.