Grundsätzlich ist der Vollzug einer islamischen Trauung ohne Standesamt in Deutschland nicht rechtskräftig. Bereits seit 1875 gilt, dass in der Bundesrepublik nur eine von einem Standesbeamten durchgeführte Eheschließung Rechtgültigkeit besitzt. Daher ist eine islamische Trauung in Kombination mit Standesamt Pflicht.
Es war eine Zeit mal (sowohl in DE als auch in der TR) verboten, die Islamische Ehe ohne Standesamt zu schließen, das gilt aber nicht mehr.
Obwohl die Gegenwart eines Imam bei Ehevertragsschluss nach dem islamischen Recht eigentlich nicht verlangt wird, ist in der Türkei traditionell ein Imam zugegen, der die Eröffnungsansprache (türk.: hutbe) und das Trau- oder Schlussgebet (türk.: nikah duası) hält.
Einen solchen Antrag könnt ihr euch auch ganz bestimmt bei eurem zuständigen Standesamt besorgen. Islamisch heiraten könnt ihr immer. Nur hat das keine rechtliche Gültigkeit. Der Personenstand bleibt ledig.
Die Trauung wird von einem Imam (Vorbeter in der Moschee) oder einem Kadi (islamischer Richter) in der Moschee, bei den Brauteltern oder in einem gemieteten Hochzeitssaal durchgeführt. Damit die Hochzeit stattfinden kann, muss das Brautpaar, wie bei der kirchlichen Trauung, zuerst standesamtlich heiraten.