Nach einer Hochzeit gelten auch für die Steuererklärung einige neue Regeln. Man kann die Zusammenveranlagung wählen, d.h. man muss nur noch eine Steuererklärung abgeben. Einige Anlagen (z.B. Anlage N) müssen aber nach wie vor doppelt eingereicht werden. Auf Wunsch kann man sich aber auch weiterhin getrennt veranlagen lassen.
Die getrennt ermittelten Einkünfte werden anschließend zu einem gemeinsamen Gesamtbetrag der Einkünfte zusammengerechnet. Grundsätzlich verdoppeln sich alle Frei- und Pauschbeträge. Die Einzelveranlagung wird durchgeführt, wenn einer der Partner diese in seiner eigenen Steuererklärung im Mantelbogen auf der Seite 1 beantragt.
Die erste Steuererklärung nach der Hochzeit Paare, die ihre Hochzeit feiern, sollten bei der ersten Steuererklärung einige Änderungen berücksichtigen. Der erste große zeitliche Vorteil ist, dass Sie eine gemeinsame Veranlagung ausfüllen können und nicht mehr zwei separate Erklärungen einreichen müssen.
Die erste Steuererklärung als Ehepaar Bekanntlich soll er einer der schönsten Tage im Leben eines jeden Menschen sein – der Hochzeitstag. Für frischgebackene Ehepaare ändert sich dann aber so einiges, auch in steuerlicher Hinsicht.
Bei der Steuererklärung zählt das Jahr der Eheschließung ganz besonders, und auch der Monat kann durchaus wichtig sein. Wenn Sie nämlich erst in der zweiten Hälfte des Jahres heiraten, können Sie mit einer sehr hohen Erstattung der bereits gezahlten Steuern rechnen, da Sie beide über sechs Monate in der steuermäßig ungünstigen Steuerklasse 1 veranlagt waren.